Kurzzeitpflege an der St. Anna-Virngrund-Klinik
Kann nach einer stationären Behandlung in unserer Klinik die häusliche Pflege noch nicht in erforderlichem Umfang organisiert werden, besteht die Möglichkeit überbrückungsweise
Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Diese Möglichkeit besteht auch im
Seniorenstift Schönborn Haus.
Für die Finanzierung der Kurzzeitpflege besteht bei entsprechender Pflegebedürftigkeit grundsätzlich ein Anspruch gegenüber der Pflegekasse. Bei der Antragstellung und bei Fragen in diesem Zusammenhang unterstützen wir Sie gerne.
Sollten Sie persönlich oder in Ihrer Familie von Pflegebedürftigkeit betroffen sein, scheuen Sie sich bitte nicht uns anzusprechen. Gerne werden wir Sie in allen Fragen unterstützen und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Ansprechpartner:
Eugen Maile
Tel.:
07961 881-3004
Fax:
07961 881-3003
Eugen.Maile@klinik-ellwangen.de
Pflegesätze / Kostensätze:
| Stufe I |
43,69 € |
| Stufe II |
55,39 € |
| Stufe III |
68,82 € |
| Unterkunft/Verpflegung |
18,59 € |
| Plätze |
3 |